Stalikng

20.02.2007, 10:58 von Hans Spiegl

ich hab‘ ja heute einen spannenden tag gehabt: auf dem bezirksgericht, bei der polizei, telefonat mit dem landesgericht:

dabei habe ich gelernt, was „stalking“ juristisch ist: die
„beharrliche Verfolgung § 107a StGB“ „Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich

1. seine räumliche Nähe aufsucht, 2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakte zu ihm herzustellen versucht,
... Die Tatbestände des § 107a StGB sind Offizialdelikte, dh. die Staatsanwaltschaft hat unabhängig von der Einwilligung des Opfers aktiv zu werden.“

nach auskunft der polizei und der staatsanwaltschaft am landesgericht salzburg sind diese kriterien bei mir gegeben :-)

ich kann mich also wehren und lade meinen stalker hiermit ein mir viele schöne kommentare zu schreiben, emails zu schicken … ich brauch noch ein paar belege – die staatsanwaltschaft wartet :-)
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Was ist „Stalking“?

Stalking bezeichnet ein obsessives Verfolgen, Belästigen und Bedrohen einer Person gegen deren erklärten Willen, auch durch Telefonanrufe (Telefonterror), Droh-SMS und -mails (Cyberstalking), Überwachen und Ausspionieren der Zielperson. Die Opfer sind häufiger weiblich als männlich, die Täter häufiger männlich als weiblich. Das Stalking kann sich bis zur körperlicher Gewalt hin entwickeln.

Die Opfer der Stalker leiden oft unter psychischen Folgen des Stalking, die vergleichbar sind mit den Symptomen einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Auch die Täter zeigen oft psychische Krankheiten und/oder Persönlichkeitsstörungen (Erotomanie). Ein durchschnittlicher Stalkingfall dauert ca. 1 Jahr. Es sind Fälle bekannt, wo ein Stalker sein Opfer 10 Jahre belästigte. Oft hatten Stalker/in und Opfer eine langfristige Liebesbeziehung vor Beginn des Stalking. Bekannte Persönlichkeiten sind häufiger die Opfer von Stalking, oft durch ehemalige Beziehungspartner oder gar Fremde.

Als psychologisches Konstrukt betrachtet versteht man unter Stalking das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische und/oder psychische Unversehrtheit und Sicherheit dadurch bedroht wird. Stalking ist also durch Handlungen gekennzeichnet, die eine Schädigung der betroffenen Person zur Folge haben und die dementsprechend als unerwünscht wahrgenommen werden; sie bewirken bei dem Opfer in der Regel Angst, Sorge oder Panik (Voß & Hoffmann 2002).

Stalking ist ein weitverbreitetes Phänomen mit einer hohen Dunkelziffer. Eine Meta-Analyse von insgesamt 103 Studien mit insgesamt siebzigtausend Personen (Opfer) ergab, dass 24 Prozent aller Frauen und 10 Prozent aller Männer mindestens einmal in ihrem Leben Erfahrungen mit Verfolgung und Belästigung gemacht haben. Von den Opfern selbst sind etwa zwei Drittel Frauen (Spitzberg 2002). Die Dauer der Verfolgung/Belästigung beträgt im Durchschnitt etwa 26 Monate, wobei sich allerdings eine große Spannweite von einem Monat bis zu 30 Jahren ergibt. Etwa die Hälfte aller Stalker sind Ex-Partner nach Trennung oder Scheidung.

Manchmal bleibt es nicht bei verbalen Drohungen, sondern der Stalker übt tatsächlich Gewalt gegen sein Opfer, dessen Angehörige, Haustiere oder seinen Besitz aus (z.B. Reifen zerstechen). Selbst der Wechsel der Telefonnummer gilft selten gegen Telefonterror, da Stalker auch Geheimnummern herausfinden. Auch nach Umzügen des Opfers hat der Stalker schnell die neue Adresse ermittelt. Häufig sind auch Belästigungsanrufe am Arbeitsplatz, sowohl beim Opfer als auch dessen Kollegen und Vorgesetzten.